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Neue Pflichten für Händler und Unternehmer im Netz

(04.02.2017) Schon Anfang Januar 2016 trat eine Hinweispflicht auf das Online-Streitbeilegungsverfahren der EU (OS Plattform) für B2C-Onlinehändler in Kraft. Mit dem 01. Februar 2017 ergeben sich für gewerbliche Anbieter im Internet nun weitere Informationspflichten aus dem §36 und §37 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz). Und so hehr das Ziel dahinter auch ist: Um den gesamten Anforderungen an eine abmahnsichere Internetpräsenz gerecht zu werden, erfordert es zwischenzeitlich wohl größtenteils eine anwaltliche Unterstützung.

 

Streitschlichtung - Informationspflichten

Die Plattform zur Online-Streitbeilegung bei Verbraucherbeschwerden, „OS-Plattform“, wurde von der EU entwickelt, um Streitigkeiten zwischen Händlern und Kunden auch ohne Anwälte und Gerichte beizulegen. Händler müssen hierauf seit längerem einen "leicht zugänglichen" Link mit entsprechendem Hinweis und eigener Mail-Adresse online (und in den AGB) hinterlegen. - Ab 01. Februar 2017 treten jetzt zwei weitere Informationspflichten zur Streitbeilegung in Kraft. Die Streitbeilegung selbst verbleibt dabei wohl grundsätzlich freiwillig, die Informationspflichten darüber müssen hingegen spätestens im Fall von Streitigkeiten beachtet werden. Ausführliche, fundierte Informationen  über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und die neuen Informationspflichten aus den § 36 und 37 VSBG sind über diese beiden Querverweise verfügbar.

 

Pflichten für Händler und Unternehmer im Netz

 

"Nichts ist so beständig wie der Wandel" (Heraklit)

Seit der rasant zunehmenden Kommerzialisierung des Internet in den 90er Jahren ist viel Zeit vergangen: Methoden und Konzepte im Online-Handel haben sich dabei beschleunigt und vervielfacht, neue Geschäftsfelder wurden gefunden und erobert. Dass Recht und Politik hierbei nicht immer Schritt halten konnten, erklärt sich bei den explosionsartigen Steigerungsraten von Firmen und Umsätzen im Netz dabei fast von selbst. Bei einem Treffen mit dem damaligen US-Präsidenten Barack Obama 2013 in Berlin sprach die Kanzlerin (in anderem Zusammenhang) von der Notwendigkeit einer Balance, die den Menschen gleichzeitig Sicherheit bietet, ihnen aber nicht die Unbeschwertheit mit den neuen Medien nehme. (Quelle: Heise).

Derzeit erleben wir eine beständige Erweiterung an zu erfüllenden Pflichten, um eine geschäftsmäßig orientierte Website auch wirklich rechtssicher zu gestalten. Und dabei sind die Vorgaben - sofern man diese überhaupt umfänglich kennt - derart vielfältig, dass die Umsetzung zunehmend zu einer mehr juristischen als technisch orientierten Aufgabe wird. Die Komplexität der verschiedenen Informationspflichten ist dabei sicherlich das eine, das andere die - für Laien - mangelnde Rechtssicherheit bei der Implementierung von Vorschriften in das eigene Angebot.

Beispielhaft hierfür etwa ein Mustertext für eine Widerrufsbelehrung (des Bundesjustizministeriums) mit über 8.500 Zeichen, das Gerichte seinerzeit teils für rechtswidrig hielten. (Quelle: Spiegel Online). Falsch ist hier also schnell etwas gemacht, und dabei dreht sich die Spirale mit neuen Forderungen für kommerzielle Anbieter im Netz beständig weiter.

Schon alleine die Aufgabe, ein rechtssicheres Impressum für die eigene Firmen-Homepage aufzusetzen, kann sich je nach Branche zu einer schier unlösbaren Aufgabe entwickeln. Reicht es darüber hinaus, den Datenschutzhinweis im Impressum zu platzieren, oder muss das über einen eigenen Link realisiert werden? - Und was muss dort dann alles hinterlegt sein? Entsprechende "Impressums-Generatoren" versprechen hier Abhilfe, aber reicht das im individuellen Fall auch aus? Als juristischer Laie muss man sich an dieser Stelle auf die Quelle verlassen - und steht im Fall der Fällle einem ausgewiesenen Spezialisten der Juristik gegenüber...

 

„Was tun?“, spricht Zeus

Möglichkeiten der Unsicherheit beim eigenen Online-Angebot aus dem Weg zu gehen gibt es dennoch einige: Ein spezialisierter Medien-Anwalt, der in laufender Betreuung beständig auf neueste Entwicklungen reagieren und hinweisen kann, ist sicherlich eine davon. Zunehmend mehr bieten auch fachkundige Kanzleien Ihre Dienste in eigens hierfür orientierten Angeboten an; Diese sind zumeist dauerhaft orientiert und bieten zudem eine Momentaufnahme der aktuellen Situation mit an. - Entsprechende Angebote lassen sich im Netz finden. Inwieweit dieser Schritt eine notwendige und sinnvolle Maßnahme ist, sollte jeder Unternehmer / Firmeninhaber selbst für sich entscheiden. - Eine allgemeingültige Empfehlung kann an dieser Stelle nicht gegeben werden. Immerhin: Die Kosten für eine Abmahnung oder gar einen Rechtsstreit gehen schnell in horrende Höhen - eine monatliche Pauschale für einen entsprechenden Rechtsservice lässt sich hier sicherlich leichter gestalten.

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