Digitale Barrierefreiheit und das BFSG

Barrierefreies Internet - Barrierefreie Websites

Ab dem 28. Juni 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) von vielen Anbietern, Websites und digitale Services barrierefrei zu gestalten. Eine, in dieser Form neue, gesetzliche Anforderung mit unmittelbaren Folgen auch für Handwerksbetriebe und den Mittelstand. Wer rechtzeitig handelt, der schützt sich nicht nur vor Sanktionen, sondern erschließt zugleich neue Zielgruppen und stärkt seine Sichtbarkeit in den Suchmaschinen, denn die Maßnahmen greifen mitunter bis zur HTML-Auszeichnungssprache. Wir zeigen im Überblick worauf es jetzt ankommt. (Weiterlesen: Barrierefreies Webdesign wird Pflicht – sind Sie vorbereitet?)

Digitale Barrierefreiheit und das BFSG: Warum jetzt Handlungsbedarf für Unternehmen besteht...

Achtung: Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wir sind keine Juristen und können / dürfen /wollen hier auch keinerlei rechtlichen Rat, Hinweis oder Auslegung geben. Konsultieren Sie bei Fragen in jedem Fall einen qualifizierten Anwalt.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit überhaupt?

Digitale Barrierefreiheit beschreibt die Gestaltung von Websites und digitalen Inhalten so, dass sie auch für Menschen mit körperlichen, geistigen oder technischen Einschränkungen vollständig zugänglich und bedienbar sind. Das betrifft unter anderem:

  • Sehbehinderungen (z. B. durch Screenreader-Kompatibilität, Farbkontraste)
  • Hörbehinderungen (z. B. Untertitel, Audiotranskripte)
  • Motorische Einschränkungen (z. B. Navigation mit Tastatur statt Maus)
  • Kognitive Einschränkungen (z. B. klare Sprache, konsistenter Aufbau)

Die technischen Anforderungen orientieren sich meist an den internationalen Standards der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines). Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des EU-Gesetzes über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Es verpflichtet viele Wirtschaftsakteure, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – insbesondere dort, wo digitale Informationen oder Services angeboten werden, beispielsweise Webseiten, Online-Shops, Apps, oder Buchungs- und Informationssysteme.

Wichtig: Auch Unternehmen, die bislang nicht von öffentlichen Vergaberegeln betroffen waren, müssen nun unter Umständen handeln. Weitere Informationen aus rechtlicher Sicht finden Sie hierzu auch auf Seiten von E-Recht 24.

  • Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Endkunden digital anbieten
  • Betreiber von Online-Shops
  • Anbieter digitaler Verträge oder Informationssysteme
  • Selbstständige und KMU mit digitalen Kontakt- oder Buchungslösungen

Für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz gelten Ausnahmen – dennoch empfiehlt sich frühzeitiges Handeln und im Zweifel immer eine Anfrage bei einem fachkundigen Juristen zur eindeutigen Klärung.

Barrierefreies Webdesign auch unabhängig vom Gesetz?

Barrierefreies Webdesign lohnt sich nicht nur aus gesetzlichen Gründen, sondern bringt auch zahlreiche weitere Vorteile darüber hinaus mit sich. In Deutschland leben über 10 Millionen Menschen mit einer Form von Behinderung – wer digitale Angebote barrierefrei gestaltet, macht seine Leistungen für diese Menschen zugänglich und erweitert damit spürbar seine Reichweite. Gleichzeitig verbessert sich die Usability für alle Nutzer, denn eine barrierefreie Website zeichnet sich durch klare Navigation, verständliche Inhalte und einfache Interaktion aus – das kommt jedem Besucher zugute. Auch in Sachen Sichtbarkeit profitieren Unternehmen: Technisch saubere, barrierefreie Seiten sind besser strukturiert und erzielen häufig bessere Platzierungen in Suchmaschinen. Und nicht zuletzt stärkt ein inklusiver Webauftritt das Image – er signalisiert Verantwortung, Professionalität und echte Kundenorientierung.

Welche Maßnahmen sind hierfür unter anderem erforderlich?

Unternehmen, die ihre Website barrierefrei gestalten möchten, sollten strukturiert vorgehen. Der erste Schritt ist vermutlich immer eine Bestandsaufnahme (IST-Analyse): Mit Reporting-Tools wie WAVE oder axe DevTools lassen sich erste Schwachstellen in der Barrierefreiheit rasch herausfinden. Im nächsten Schritt empfiehlt sich eine tiefergreifende Analyse und daraus die Entwicklung einer realistischen Umsetzungsstrategie mit konkreten Maßnahmen der inhaltlichen Überarbeitung und technisch notwendigen Anpassungen. Wichtig ist, dass die Ergebnisse regelmäßig getestet und dokumentiert werden, denn Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess.

Fazit: Wer heute handelt, hat morgen den Vorsprung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist nicht nur eine rechtliche Vorgabe – es ist ein strategischer Impuls. Wer barrierefrei denkt, kommuniziert und gestaltet, zeigt nicht nur Rücksicht, sondern auch Weitsicht, denn eine barrierefreie Website stärkt das Unternehmen – rechtlich, wirtschaftlich und menschlich.

Jetzt handeln: Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung!

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