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Stichtag 13 Juni 2014: EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL)

(28.05.2014) "Alles neu, macht der Mai" wusste schon der ehrwürdige Hermann Adam von Kamp (1796 - 1867) zu berichten. Im Fall des Online-Handels gilt das in diesem Jahr in besonderem Maße. Mit Wirkung am 13.06.2014 treten in Deutschland die geänderten Gesetze und Verordnungen in Kraft, mit denen der Gesetzgeber die EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in nationales Recht umsetzt. Das Besondere: Eine Übergangsfrist wie bei früheren Änderungen im Fernabsatzrecht gibt es diesmal nicht.


Keine Übergangsfrist für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen

Eine pünktliche Umsetzung der erforderlichen Änderungen im Shop ist dieses Mal angezeigt: Die alten Regeln gelten bis 12. Juni, ab dem 13. Juni ist vieles neu geregelt und verpflichtend. Neben dem Widerrufsrecht gelten im Online-Handel dann unter anderem strengere Informationspflichten, Änderungen beim Handling von Retouren, den Rücksendekosten und so einiges mehr.

EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) | Internet Agentur Scherer | Dachau bei MünchenRechtsexperten sehen darin sowohl Vor- als auch Nachteile für Shopbetreiber. In jedem Fall aber sollte das Augenmerk im E-Commerce schon aus Gründen der Abmahnsicherheit auf eine präzise Umsetzung ausgerichtet sein, denn schon in der Vergangenheit wurden bei Änderungen in diesem Themenkomplex folgend viele Abmahnungen formuliert.

Den eigenen Shop weiterhin rechtssicher zu gestalten ist indessen eine Herausforderung wie das Beispiel der neuen Widerrufsbelehrung zeigt. Diese besitzt nunmehr in der gesamten EU Gültigkeit, muss aber individuell an das eigene Geschäftsmodell angepasst sein.

 

 

Exemplarisch: Änderungen der Widerrufsbelehrung

Unter anderem muss berücksichtigt werden: (Quelle: eRecht24)

  • Ware oder digitale Inhalte?
  • Kaufvertrag oder Dienstleistung?
  • Rückgabemöglichkeit?
  • Einmalige oder regelmäßige Lieferung?
  • Einzelner oder kombinierter Versand?
  • Einzelartikel oder Warenkorb?
  • Art und Höhe der Rücksendekosten?

Alleine hieraus ergeben sich Dutzende von möglichen Varianten die dann als Wiederrufsbelehrung Gültigkeit erfahren.

 

Online-Shops rechtssicher gestalten

Als Empfehlung im E-Commerce kann man an dieser Stelle wohl nur eine fundierte anwaltliche Betreuung anraten. Wer sich selbst zunächst eingehend in die "Materie" einarbeiten möchte findet erste Informationen sowie weitere Informationsangebote etwa auf Seiten der IHK (Hier der Querverweis). Ein an der Praxis im Online-Handel orientiertes Whitepaper mit einer Schnellübersicht der einzelnen Themenbereiche findet sich auf den Seiten der Protected Shops (Hier der Querverweis).

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